Bava Kamma 1

Kapitel 1

א אַרְבָּעָה אֲבוֹת נְזִיקִין, הַשּׁוֹר וְהַבּוֹר וְהַמַּבְעֶה וְהַהֶבְעֵר. לֹא הֲרֵי הַשּׁוֹר כַּהֲרֵי הַמַּבְעֶה, וְלֹא הֲרֵי הַמַּבְעֶה כַּהֲרֵי הַשּׁוֹר. וְלֹא זֶה וָזֶה, שֶׁיֵּשׁ בָּהֶן רוּחַ חַיִּים, כַּהֲרֵי הָאֵשׁ, שֶׁאֵין בּוֹ רוּחַ חַיִּים. וְלֹא זֶה וָזֶה, שֶׁדַּרְכָּן לֵילֵךְ וּלְהַזִּיק, כַּהֲרֵי הַבּוֹר, שֶׁאֵין דַּרְכּוֹ לֵילֵךְ וּלְהַזִּיק. הַצַּד הַשָּׁוֶה שֶׁבָּהֶן, שֶׁדַּרְכָּן לְהַזִּיק וּשְׁמִירָתָן עָלֶיךָ. וּכְשֶׁהִזִּיק, חָב הַמַּזִּיק לְשַׁלֵּם תַּשְׁלוּמֵי נֶזֶק בְּמֵיטַב הָאָרֶץ:
1 Vier Haupt-Schädigungen gibt es: die durch den (Hornstoss des) Ochsen, durch die Grube, durch das abweidende Vieh und durch den Brand. Die Eigentümlichkeit des stossenden Ochsen ist nicht wie die des Abweiders, und die Eigentümlichkeit des Abweiders ist nicht wie die des stossenden Ochsen, und die Eigentümlichkeit dieser beiden, dass nämlich in ihnen ein Lebensgeist ist, ist nicht wie die des Feuers, in dem kein Lebensgeist ist, und die Eigentümlichkeit dieser drei, dass es nämlich ihre Weise ist, fortzuschreiten und zu beschädigen, ist nicht wie die der Grube, deren Weise es nicht ist, fortzuschreiten und zu beschädigen. Das ihnen Gemeinsame ist, dass es ihre Weise ist, zu beschädigen, dass deren Bewachung dir obliegt und wenn (eines von ihnen) beschädigt hat, der Schädiger schuldig ist, vom Besten seines Landes Schadenersatz zu leisten.
ב כָּל שֶׁחַבְתִּי בִשְׁמִירָתוֹ, הִכְשַׁרְתִּי אֶת נִזְקוֹ. הִכְשַׁרְתִּי בְמִקְצָת נִזְקוֹ, חַבְתִּי בְתַשְׁלוּמִין כְּהֶכְשֵׁר כָּל נִזְקוֹ. נְכָסִים שֶׁאֵין בָּהֶם מְעִילָה, נְכָסִים שֶׁל בְּנֵי בְרִית, נְכָסִים הַמְיֻחָדִים, וּבְכָל מָקוֹם חוּץ מֵרְשׁוּת הַמְיֻחֶדֶת לַמַּזִּיק וּרְשׁוּת הַנִּזָּק וְהַמַּזִּיק. וּכְשֶׁהִזִּיק, חָב הַמַּזִּיק לְשַׁלֵּם תַּשְׁלוּמֵי נֶזֶק בְּמֵיטַב הָאָרֶץ:
2 Bei allem, das ich zu bewachen verpflichtet bin, gelte ich als Urheber des von ihm angerichteten Schadens. Bin ich auch nur teilweise Urheber seines Schadens, so bin ich zum Schadenersatz verpflichtet, als wäre ich ganz Urheber seines Schadens. Von Gütern, bei denen kein Veruntreuungs-Opfer vorgeschrieben ist, von Gütern der Bundes-Söhne, von Gütern, die Jemands Eigentum sind, und an jedem Orte, mit Ausnahme des dem Schädiger eigentümlichen Gebietes und des Gebietes, das dem Geschädigten und dem Schädiger gemeinschaftlich angehört (gelten alle Schadenersatz-Vorschriften); und wenn ein Schaden angerichtet wird, ist der Urheber schuldig vom Besten seines Landes Schadenersatz zu leisten.
ג שׁוּם כֶּסֶף, וְשָׁוֶה כֶסֶף, בִּפְנֵי בֵית דִּין, וְעַל פִּי עֵדִים בְּנֵי חוֹרִין בְּנֵי בְרִית. וְהַנָּשִׁים בִּכְלָל הַנֶּזֶק. וְהַנִּזָּק וְהַמַּזִּיק בַּתַּשְׁלוּמִין:
3 Geld-Schätzung, Geldeswert, vor Gericht und nach Aussagen von Zeugen, die Freie und Bundes-Söhne sind, auch Frauen sind im Schaden-Recht einbegriffen, der Geschädigte und der Schädiger sind am Ersatz (beteiligt).
ד חֲמִשָּׁה תַמִּין וַחֲמִשָּׁה מוּעָדִין, הַבְּהֵמָה אֵינָהּ מוּעֶדֶת לֹא לִגַּח וְלֹא לִגֹּף וְלֹא לִשֹּׁךְ וְלֹא לִרְבֹּץ וְלֹא לִבְעֹט. הַשֵּׁן מוּעֶדֶת לֶאֱכֹל אֶת הָרָאוּי לָהּ, הָרֶגֶל מוּעֶדֶת לְשַׁבֵּר בְּדֶרֶךְ הִלּוּכָהּ, וְשׁוֹר הַמּוּעָד, וְשׁוֹר הַמַּזִּיק בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק, וְהָאָדָם. הַזְּאֵב וְהָאֲרִי וְהַדֹּב וְהַנָּמֵר וְהַבַּרְדְּלָס וְהַנָּחָשׁ, הֲרֵי אֵלּוּ מוּעָדִין. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, בִּזְמַן שֶׁהֵן בְּנֵי תַרְבּוּת, אֵינָן מוּעָדִין. וְהַנָּחָשׁ מוּעָד לְעוֹלָם. מַה בֵּין תָּם לְמוּעָד. אֶלָּא שֶׁהַתָּם מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק מִגּוּפוֹ, וּמוּעָד מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם מִן הָעֲלִיָּה:
4 In fünf Fällen wird der Beschädiger als ungewohnt und in fünf Fällen als gewohnt betrachtet: das Vieh ist nicht gewohnt zu (schaden durch) Stossen, Drängen, Beissen, Lagern und Ausschlagen. Der Zahn ist gewohnt, das für ihn Geeignete zu fressen; der Fuss ist gewohnt, im Gehen zu zerbrechen; der Ochse, der (zu stossen) gewohnt ist und der Ochse, der beschädigt im Gebiete des Geschädigten und der Mensch. Der Wolf, der Löwe, der Bär, der Leopard, der Panther und die Schlange gelten als gewohnt. R. Eliëser sagt: Wenn diese gezähmt sind, gelten sie nicht als gewohnt; doch die Schlange gilt immer als gewohnt. Was ist (der Unterschied) zwischen einem ungewohnten und gewohnten (Beschädiger)? Beim ungewohnten bezahlt man den halben Schaden von dessen Körper, beim gewohnten aber zahlt man den ganzen Schaden von dem Söller.